15.01.2013 von Dr. Marlies Gruber und Mag. Nina Grötschl

EFSA bestätigt erneut: Aspartam ist sicher

Alle Lebensmittelzusatzstoffe, die vor 20. Jänner 2009 in der EU zugelassen wurden, werden nun systematisch neu bewertet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigt in ihrem Gutachtenentwurf die Sicherheit des Süßungsmittels Aspartam und hat eine öffentliche Konsultation dazu gestartet.

Das Süßungsmittel Aspartam und seine Abbauprodukte sind seit mehr als 30 Jahren Gegenstand umfassender Untersuchungen, darunter Tierversuchsstudien, klinische Studien, Verzehrstudien, epidemiologische Studien und Überwachungsstudien nach dem Inverkehrbringen. Aufgrund eingehender Sicherheitsbewertungen gilt Aspartam als unbedenklich für den menschlichen Verzehr und ist hierfür in zahlreichen Ländern seit vielen Jahren zugelassen.

Für die nun vorliegende vollständige Risikobewertung hat die EFSA eine umfassende Sichtung von in Peer-Review-Verfahren begutachteter wissenschaftlicher und sonstiger Literatur zu Aspartam und dessen Zerfallsprodukten durchgeführt, einschließlich neuer Studien am Menschen. Bei der Neubewertung von in der Vergangenheit zugelassenen Zusatzstoffen kann nach Auswertung der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse ein bestehender ADI-Wert entweder bestätigt oder abgeändert werden.

Bisheriger ADI-Wert bestätigt

Die Bewertung hat das Wissenschaftliche Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS-Gremium) der EFSA durchgeführt. Die wissenschaftlichen Sachverständigen der EFSA haben dafür alle vorliegenden Informationen zu Aspartam und dessen Abbauprodukten zusammengetragen und kamen nach eingehender und methodischer Analyse in dem vorliegenden Gutachtenentwurf zu dem Schluss, dass diese Stoffe bei der derzeitigen Aufnahme in Bezug auf die Toxizität für die Verbraucher unbedenklich sind. Die derzeitige zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI-Wert) von 40 mg/kg Körpergewicht wird für die allgemeine Bevölkerung als sicher erachtet. Die Verbraucherexposition gegenüber Aspartam liegt unter diesem ADI-Wert.

Bei der Festlegung des ADI-Werts hat das ANS-Gremium Erkenntnisse aus Langzeitstudien an Versuchstieren berücksichtigt. Diese beziehen sich auf die Toxizität und das Potenzial, eine Krebsentwicklung zu fördern, sowie mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Phenylalanin (eines der Abbauprodukte von Aspartam) für den sich entwickelnden Fötus. Phenylalanin ist eine Aminosäure, die als Bestandteil von Proteinen in vielen Lebensmitteln vorkommt. Es ist bei hohen Aufnahmemengen als toxisch bekannt, insbesondere für den sich entwickelnden Fötus bei Frauen, die an Phenylketonurie leiden. Diese Erbkrankheit bewirkt, dass sich die Phenylalanin-Konzentration im Blut der Betroffenen derart erhöht, dass ein für das sich entwickelnde Gehirn toxisches Niveau erreicht wird. Das Gremium bestätigte, dass der ADI-Wert zwar den Schutz der allgemeinen Bevölkerung gewährleistet, jedoch nicht für Menschen gilt, die an PKU leiden, da diese eine strikte phenylalaninarme Diät einhalten müssen.

Öffentlichkeit eingebunden

Neben den 112 Originalunterlagen zu Aspartam, die Anfang der 1980er-Jahre bei der Zulassung von Aspartam in Europa vorlagen, wurden nun nach zwei öffentlichen Aufrufen zum Einreichen von Daten auch bisher unveröffentlichte Daten sowie aktuell publizierte Erkenntnisse berücksichtigt. Auf der Seite der EFSA ist die Liste dieser wissenschaftlichen Studien veröffentlicht und es sind auch die bisher nicht publizierten Daten verfügbar gemacht. Interessenvertreter und interessierten Dritte sind nun aufgerufen, in einer öffentlichen Online-Konsultation bis zum 15. Februar 2013 ihre Stellungnahmen zum Entwurf des wissenschaftlichen Gutachtens abzugeben. Die Rückmeldungen aus der Konsultation werden in einem Bericht zusammengestellt und gegebenenfalls in das endgültige wissenschaftliche Gutachten einfließen, das das ANS-Gremium voraussichtlich bis Mai 2013 veröffentlichen wird.

Mehr zum Thema:

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Gutachtenentwurf der EFSA zur Bewertung der Sicherheit von Aspartam (2013)

Gutachtenentwurf: Public consultation on the Draft scientific opinion on the re-evaluation of aspartame as a food additive

www.aspartam.at

Literatur

EFSA - Pressemitteilung vom 8. Januar 2013: Aspartam: EFSA führt Konsultation zu erster vollständiger Risikobewertung durch

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