10.03.2016 von Dr. Elisabeth Rudolph

Glyphosat: ein Expertenstreit

Lange Zeit galt es als Wunderwaffe gegen unliebsamen Pflanzenwuchs. Diese Hochphase ist längst vorbei. Glyphosat sorgt mittlerweile regelmäßig für negative Schlagzeilen. Es steht unter Verdacht, krebsauslösend zu sein. Die Aussagen sind widersprüchlich. Woran liegt das? Wir haben das Pflanzenschutzmittel unter die Lupe genommen.

Glyphosat ist der weltweit am häufigsten eingesetzte Wirkstoff gegen Unkraut und der mit Abstand umstrittenste. Vertrieben wird Glyphosat unter dem Markennamen „Roundup“ und der ist selbst vielen Hobbygärtnern ein Begriff. Noch vor 40 Jahren schien alles gut zu sein: Der damals revolutionäre Wirkstoff rettete so manche Ackerplantagen. Heute haben es Umweltschützer im Fokus. Offizielle Stellen wie die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA), das Bundesforschungsinstitut für Risikobewertung (BfR) in Deutschland sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bewerten die Sicherheit dieses Stoffes unterschiedlich. Die einen halten es für schädlich, die anderen sehen keine Gefahr.

Was macht Glyphosat?

In der Landwirtschaft und im ureigenen Garten soll es Unkraut bekämpfen. Zusätzlich wird Glyphosat als Erosionsschutz eingesetzt. Das Mittel wird lokal auf die betroffenen Pflanzen versprüht und hemmt dort ein spezielles Enzym. Dadurch werden Aminosäuren nicht mehr weiter aufgebaut und die Pflanze stirbt ab. Das Enzym ist pflanzenspezifisch, bei Menschen und Tieren kommt es nicht vor. Glyphosat lagert sich im Boden an Mineralteilchen an, bleibt dadurch an der Bodenoberfläche und wird durch Mikroorganismen rasch abgebaut. Wie viel von dem Wirkstoff eingesetzt werden darf, ist gesetzlich geregelt.
Rückstände in Nahrungsmitteln bedenklich?
Dass Glyphosat in Nahrungsmitteln enthalten ist, ist zulässig und solange kein Grenzwert überschritten wird, deutet das Vorhandensein allein auf keine Gesundheitsgefährdung hin. Folglich nehmen Menschen wie Tiere diesen Wirkstoff in geringen Mengen über Nahrungsmittel oder Futtermittel auf. Einmal aufgenommen, wird Glyphosat schnell wieder ausgeschieden und zwar über den Urin. Selbsterklärend ist, dass Rückstände des Mittels dort auch nachzuweisen sind, wenngleich die Konzentrationen weit unter den Grenzwerten liegen.

Aussage gegen Aussage!

Im Frühjahr 2015 veröffentlichte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) einen Bericht, in dem Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend bewertet wurde. Ein halbes Jahr später kam die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) zu einem vollkommen anderen Ergebnis: keine Gefahr durch das Pflanzenschutzmittel für den Menschen. Diese Beurteilungsschieflage verunsicherte die Bevölkerung. Zu recht. Dass EFSA und IARC zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, hat seine Gründe: Sie bewerten Studien unterschiedlich. Bei der EFSA ebenso wie beim BfR geht es um eine sogenannte Expositionsabschätzung. Das bedeutet, sie treffen Aussagen darüber, ab welcher Konzentration ein Stoff gesundheitsschädlich ist. Das ist auch der Grund, warum sie Grenzwerte vorschlagen, wie dies bei Glyphosat nun der Fall ist. Das IARC beurteilt, wie stark die Beweislage ist, dass ein Stoff beim Menschen grundsätzlich Krebs auslösen kann. Als Basis für Experten der jeweiligen Einrichtungen werden alle verfügbaren Studien zu einem Thema herangezogen. Das IARC beruft sich auf die Ergebnisse aus Tierstudien, bei denen Glyphosat für Mäuse krebsauslösend ist. Die EFSA teilt diese Meinung jedoch nicht, da die Versuchstiere erst dann eine erhöhte Krebsentwicklung zeigten, wenn sie sehr hohen Dosen ausgesetzt waren und das lebenslang. Solche hohen Konzentrationen kommen in der Umwelt nicht vor. Die Ergebnisse aus verschiedenen epidemiologischen Untersuchungen lassen keine schlüssige Aussage zu, in wie weit sich das Unkrautvernichtungsmittel schädigend auf den Menschen auswirkt. Das IARC stuft es als gefährlich ein, die EFSA hatte diese Studientypen anfänglich außen vor gelassen. Sie beruft sich auf andere wissenschaftliche Studien, die wiederum von der IARC nicht berücksichtigt wurden. Ob Glyphosat nun schädlich ist oder nicht, bleibt vorerst ein Expertenstreit, eine endgültige Bewertung ist schwierig.

Krebsbefunde übersehen

Mitte Mai 2017 wurde bekannt, dass die EU die Glyphosat-Zulassung um weitere zehn Jahre verlängern möchte. Nun sind aber neue Details aus den bereits existierenden Studien bekannt geworden. Ein Krebsforscher hat acht bisher unberücksichtigte Tumorbefunde in den Fütterungsstudien gefunden. Obwohl diese Befunde in den Originalstudien dokumentiert wurden, sind sie im Glyphosat-Zulassungsantrag nicht angeführt. Bei diesem ohnehin schon heiklen Thema, bringt das neuen Zündstoff. Warum diese Tumorbefunde übersehen wurden, ist nicht ganz klar. Bereits im März 2017 wurde die wissenschaftliche Unabhängigkeit des EU-Zulassungsverfahrens angezweifelt, denn scheinbar wurden Details aus den Rohdaten nicht veröffentlicht. Die EFSA verweist auf die Originalstudien und die darin enthaltenen Daten, die sie überprüfen und denen sie vertrauen. Und genau das ist Stein des Anstoßes, denn offensichtlich wurden die Rohdaten nicht ausreichend geprüft. Der Expertenstreit geht also in eine neue Runde und ob die Glyphosat-Zulassung wie geplant verlängert wird, steht derzeit in den Sternen.

Wissenswert

Kontrollprogramme der EU und nationale Überwachungsprogramme verlangen, dass Nahrungsmittel, Trinkwasser und Futtermittel stichprobenartig auf Glyphosat und das Abbauprodukt Aminomethylphosphonsäure (AMPA) untersucht werden. 852 Lebensmittelproben wurden seit 2010 in Österreich getestet. Seit 2013 werden auch Obst und Gemüse unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse belegen: 93 % der Proben sind glyphosatfrei. Bei den restlichen 7 % waren am häufigsten Linsen und Leinsamen betroffen. Übrigens: Im biologischen Landbau darf dieser Wirkstoff nicht eingesetzt werden, wiewohl auch hier Proben belastet sind.

Viel Ärger um nichts?

Die negativen Schlagzeilen über diesen Wirkstoff reißen derzeit jedoch nicht ab. Bereits 2016 ließen Meldungen über Glyphosat-Rückstände in Bier aufhorchen: 14 Bierproben waren belastet. Der Unkrautvernichter kratzt nun auch am Image des Gerstensaftes. Ab sofort also kein Bier mehr? Das BfR gibt Entwarnung: Die Dosis macht das Gift. Man müsste täglich 1000 L Bier trinken, um gesundheitsschädliche Mengen aufzunehmen. Das übersteigt sogar den jährlichen pro Kopf Verbrauch in Österreich von 105 L. Für Besorgnis unter stillenden Frauen sorgte auch eine Studie, bei der in 16 Muttermilchproben Glyphosat-Rückstände nachgewiesen wurden. Zweifel über die verwendete Messmethode kamen auf. Deshalb ließ das BfR weitere 114 Muttermilchproben auf Rückstände überprüfen. Bei keiner einzigen Probe wurde Glyphosat nachgewiesen. Abgesehen davon, ist es unwahrscheinlich, dass sich der Wirkstoff überhaupt in Muttermilch anreichert, da er sich nicht im Fettgewebe anlagert.

Wissenswert

In Europa läuft die Zulassung für Glyphosat im Sommer 2016 aus. Die EU-Kommission will diese um weitere 15 Jahre verlängern. Wie giftig Glyphosat ist, musste deshalb neu bewertet werden. Im Zuge dessen wurde nun eine akute Referenzdosis (ARfD) für Glyphosat abgeleitet. Sie ist ein Grenzwert für die Risikobewertung bei kurzfristiger Exposition, also bei einmaliger Aufnahme. Die Dosis liegt bei 0,5 mg pro kg Körpergewicht pro Tag.
Zusätzlich hat die EU-Kommission vorgeschlagen, eine tägliche zulässige Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake- ADI) für Glyphosat festzulegen. Das ist jene Menge, die ein Leben lang zugeführt werden kann, ohne dass gesundheitliche Folgen auftreten. Interessanterweise ist die dafür vorgesehene Menge mit 0,5 mg pro kg Körpergewicht pro Tag genau gleich wie die akute Referenzdosis.

Fazit

Die Glyphosat-Gehalte, die in Nahrungsmitteln oder Muttermilch gefunden wurden, sind nicht besorgniserregend, da sie weit unter dem zulässigen Grenzwert liegen. Dass überhaupt Rückstände in Nahrungsmitteln gefunden werden, ist nachvollziehbar, da es sich bei Glyphosat um ein zugelassenes Pestizid handelt. Experten betonen, dass kein Kausalzusammenhang zwischen der Glyphosat-Exposition und der Krebsentstehung beim Menschen hergestellt werden kann. In wie weit die neuen Erkenntnisse aus den Studien diese Aussage beeinflussen, ist nicht abzuschätzen.

 

Literatur

Presseinformation: Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR): BfR Studie bestätigt: Kein Glyphosat in Muttermilch nachweisbar. 08, 2016.
Presseinformation: Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR): Nationale Stillkommision und BfR empfehlen Müttern, weiterhin zu stillen. 16, 2015.
European Food Safety Authority (EFSA): Glyphosat: EFSA aktualisiert toxikologisches Profil. www.efsa.europa.eu/de/press/news/151112
Bundesinstit für Risikobewertung: Fragen und Antworten zur Bewertung des gesundheitlichen Risikos von Glyphosat. www.bfr.bund.de
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Vorläufige Einschätzung zu Gehalten von Glyphosat in Bier. Stellungnahme Nr. 005/2016.
Österreichische Cochrane Zweigstelle: Glyphosat: Die Hintergründe zum Expertenstreit. www.medizin-transparent.at/glyphosat (Zugriff 07.03.2016).
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit – AGES: VerbraucherInnen-Information zu Glyphosat. www.ages.at/service/service-presse/pressemeldungen (Zugriff 04.03.2016)

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