13.10.2020 von Redaktion (aktualisiert)

Training – Coaching – Beratung – alles eins?

Kompetente Ernährungsinformation ist wichtig und die Nachfrage ist groß. Immer wieder finden sich schwarze Schafe, die als selbsternannte „Ernährungsexperten“ individuelle Einzelberatung in Sachen Ernährung anbieten. Leider verfügen sie oft nicht über die Ausbildung und auch nicht über die gesetzlichen Voraussetzungen, um Beratung anbieten zu dürfen. Damit soll jetzt Schluss sein.

Ernährungstrainer, Life-Coaches oder Ernährungsberater – es gibt sie wie Sand am Meer. So vielschichtig die Berufsbezeichnungen, so undurchsichtig sind auch die Ausbildungen, sofern diese überhaupt vorhanden sind. Sie alle haben jedoch ein Ziel: Ernährungsberatung. Um den Begriff „Ernährungstraining“ gab es dabei Unklarheiten mit einem darauf folgenden Rechtsverfahren. Das Oberlandesgericht Graz hat nun sein Urteil gefällt.

Bereits 2018 setzte sich der Verband der Ernährungswissenschaften Österreichs (VEÖ) für Klarheit um die Definition von Ernährungsberatung ein und im Februar 2020 reichte auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage ein. Der VKI beanstandete unter anderem, dass die Werbung für den Lehrgang „diplomierter Ernährungstrainer“ an der Vitalakademie (akademia mea vita gmbh) nicht ausreichend darüber informierte, dass dieser zu keiner individuellen Ernährungsberatung befähigt. Das Landesgericht Linz gab dem VKI Recht und verurteilte die Vitalakademie wegen irreführender und unzulässiger Geschäftspraktik. Denn bereits im Beschluss des Obersten Gerichtshofes 2018 war festgehalten worden, dass gewerbliche individuelle Ernährungsberatung an bestimmte Qualifikationskriterien gebunden sein muss. Ernährungswissenschaftler und Diätologen erfüllen die Kriterien, Ernährungscoaches, die ihr Wissen aus diversen Kurzlehrgängen erhalten, erfüllen sie nicht. Dennoch bleibt die Sache ein wenig komplexer. Bereits im Jänner 2019 hatte das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) schriftlich festgehalten, was unter „Ernährungstraining“ zu verstehen ist.

Dazu zählt:

  • Abhalten von Seminaren und Vorträgen zu gesunder Ernährung bzw. Spezialthemen aus diesem Bereich
  • Organisation und Durchführung von Workshops, Einkaufsbegleitungen und Kochkursen
  • Anregung und Inspiration für diverse Settings, z. B. allgemeine Ernährungstipps in Fitnessstudios, Restaurants, Cateringunternehmen, gesundheitsbewussten Firmen, etc.
  • Schulung und Unterricht von Gruppen und Einzelpersonen zu unterschiedlichen Ernährungsthemen – solange damit nicht Beratung (Bereitstellung von individuellen Lösungen oder gar Therapien), sondern ausschließlich die Vermittlung allgemein gültiger Informationen verstanden wird


Darauf bezieht sich nun das Oberlandesgericht Graz in seinem Urteil vom August 2020, das besagt, dass es im Rahmen der Dienstleistung Ernährungstraining erlaubt ist, „Informationen und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen in persönlicher und/oder individualisierter Weise abzugeben, die dazu bestimmt sind, eine gesundheitsorientierte Ernährungsmodifikation anzuregen“.

Beratung von Gesunden

Zu unterscheiden ist Ernährungstraining folglich von der Ernährungsberatung. Diese darf nur von jenen Personen ausgeübt werden, die Kriterien wie einschlägige Erfahrungen nach dem Gesetz des gesetzlich anerkannten und geregelten Gesundheitsberufes (MTD-Gesetz) oder nach der Gewerbeordnung erfüllen. Begründet wird das unter anderem damit, dass unqualifizierte Tipps aufgrund mangelnder Ausbildung, massive gesundheitliche Folgen haben können. Ernährungswissenschaftler und Diätologen, die über eine Gewerbeberechtigung verfügen, dürfen somit laut Gesetz gesunde Personen und Personengruppen beraten. Doch wann ist man noch gesund und wann krank? Übergewichtige gelten beispielsweise als gesund.

Beratung bei Kranken

Liegen jedoch Erkrankungen wie Adipositas (BMI > 30), Diabetes, Stoffwechselerkrankungen oder Krebs vor, ist eine ernährungsmedizinische Begleitbetreuung sinnvoll und wünschenswert. Diese darf ausschließlich von Diätologen durchgeführt werden. Sie werden von den behandelnden Ärzten mit der Ernährungstherapie beauftragt. Diätologen erhalten nach ihrer Ausbildung als gesetzlich anerkannter und geregelter Gesundheitsberuf die Berufsberechtigung. Darin festgehalten sind Verpflichtungen zur Weiter- und Fortbildung, Einhaltung wissenschaftlich, evidenzbasierter Therapien und Verschwiegenheitspflicht.

Fazit

Der Anwendungsbereich des Ernährungstrainings ist weit gefasst und in der Praxis können die Übergänge zur Beratung oft fließend sein. Für mehr Klarheit ist eine deutlichere Abgrenzung des allgemeinen Trainings zur Weiterbildung von der individuellen Ernährungsberatung notwendig. Wer Tätigkeiten über den gesetzlich erlaubten Rahmen hinaus anbietet, setzt sich dem Risiko kostspieliger Klagen aus.

Weiterführende Links:
Hier finden Sie Diätologen in Ihrer Umgebung: www.diaetologen.at/suche
Ernährungswissenschaftler finden Sie unter „Get your Expert“: www.veoe.org

Der Text ist eine aktualisierte Fassung des Artikels vom 09.03.2018

Literatur

Pressemeldung des Verbands der Diätologen Österreichs: OGH verbietet Ernährungstraining: Ausschließlich Diaetologen bei Krankheit zur Ernährungstherapie berechtigt. Pressemeldung vom 5.3.2018

Pressemeldung des Verbands der Ernährungswissenschafter Österreichs (VEÖ): OGH verbietet Ernährungstraining. Pressemeldung vom 28.2.2018

Pressemeldung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI): VKI: Irreführende Geschäftspraktiken bei der „Vitalakademie“. Pressemeldung vom 12.2.2020

Pressemeldung der Vitalakademie (akademie mea vita gmbh): Vitalakademie vom OLG Graz bestätigt. Pressemeldung vom 08.10.2020.

 

 

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