18.01.2022 von Redaktion

V-Labeling: Kennzeichnung veganer Produkte

Aus einem Nischenmarkt ist ein Absatzmarkt geworden. Das vegane Produktsortiment nimmt im Handel kontinuierlich zu. Doch wie sieht es mit der Kennzeichnung aus? Ein Blick auf die aktuelle rechtliche Lage.

Menschen, die sich rein pflanzlich ernähren wollen, haben es beim Einkauf nicht immer leicht. Denn: Ein „rein pflanzliches“ Lebensmittel muss nicht zwangsläufig vegan sein. Das klingt zunächst unlogisch, doch hier kommt der Herstellungsprozess ins Spiel. Zusatzstoffe oder Aromen können teilweise aus tierischen Produkten gewonnen werden, oder es kann zu Kreuzkontaminationen kommen, wenn vegane oder vegetarische Lebensmittel bei der Verarbeitung oder Lagerung mit tierischen Lebensmitteln in Kontakt kommen.

Wissenswert

 

Auch Wein gibt es vegan und nicht vegan, denn bei der Klärung des Weins können tierische Produkte zum Einsatz kommen. Die im Wein enthaltenen Trübstoffe können etwa mit Hühnereiweiß, Gelatine oder Fischblasen beseitigt werden. Die vegane Version wird dagegen mithilfe von Bentonit, einem Tonmineralien-Gemisch, geklärt. Ähnliches gilt übrigens auch für geklärten Apfelsaft. Die naturtrübe Variante ist hingegen immer vegan.

Keine bindenden Vorgaben

Auf Produkten werden häufig Veggie-Siegel oder Auslobungen angebracht, die Auskunft darüber geben sollen, ob ein Produkt vegan oder vegetarisch ist. Grundsätzlich gibt es jedoch weder auf EU-Ebene noch in Österreich oder Deutschland eine rechtlich bindende Definition dieser beiden Begriffe. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) veröffentlichte 2018 daher „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“. In diesen werden vorrangig Verarbeitungsprozesse und keine bestimmte Zusammensetzung der Lebensmittel beschrieben. Weiters veröffentlichte die Internationale Organisation für Normung (ISO) im März 2021 Definitionen und technische Kriterien für Lebensmittel und Zutaten, die für Vegetarier oder Veganer geeignet sind, sowie für deren Kennzeichnung und Angaben, die diese betreffen (ISO-Norm 23662:2021). Die ISO-Norm ist jedoch rechtlich ebenfalls nicht bindend.

Dennoch gilt: Auch wenn es aktuell keine verbindliche Rechtslage gibt, dürfen die Informationen auf den Verpackungen laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) nicht verwirrend dargestellt werden. Das Verbot der Irreführung und Täuschung umfasst dabei Informationen über Art, Identität, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprungsland oder Herkunftsort sowie Herstellung oder Erzeugung. Auch bestimmte Angaben zu Wirkung oder Eigenschaften eines Lebensmittels sind darin enthalten.

Wissenswert

Für Milch und Milcherzeugnisse sieht das EU-Marktordnungsrecht einen Bezeichnungsschutz vor, so dass diese Bezeichnungen für vegane und vegetarische Lebensmittel – abgesehen von wenigen Ausnahmen wie Kokosmilch – nicht verwendet werden dürfen.

Wonach kann man sich richten?

Erster Anhaltspunkt vor dem Supermarktregal ist der genaue Blick auf die Zutatenliste. Siegel können ebenfalls zur Orientierung herangezogen werden, auch wenn sie derzeit nur auf freiwilligen Kennzeichnungssystemen basieren.

Einige Beispiele:

  • V-Label: Dieses Gütesiegel ist eine von der EVU eingetragene Marke und soll den Konsumenten Sicherheit geben, ob es sich um ein vegetarisches oder veganes Produkt handelt. Seit 1996 wird das V-Label, ausgehend von der Schweiz, lizenziert und von der jeweils ortsansässigen Veggie-Organisation vertreten. In Österreich ist das die Vegane Gesellschaft Österreich.
  • Vegan trademark (Veganblume): Die Veganblume darf nur von der englischen Vegan Society vergeben werden. Laut eigenen Angaben wurden bereits 58.000 Produkte weltweit zertifiziert. Darunter neben Lebensmittel und Getränken etwa auch Kosmetika und Kleidung.
  • Vegetarian Society Approved: Produkte, die dieses Vegetarisch- oder Vegan-Siegel tragen, werden von der englischen Vegetarian Society kontrolliert. Das vegetarische Siegel wird bereits seit 1969 vergeben, das vegane seit 2017.


Fazit

In den vergangenen Jahren hat der Konsum von veganen und vegetarischen Lebensmitteln merklich zugenommen. Das Produktsortiment hat sich angepasst, ist größer und vielfältiger geworden. Für die Konsumenten ist eine transparente Kennzeichnung wichtig, eine verbindliche rechtliche Grundlage für die Hersteller gibt es jedoch nicht. Eine Orientierung bieten die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission sowie die ISO-Norm 23662:2021. Konsumenten können sich an das Zutatenverzeichnis sowie freiwillige Gütesiegel halten.

 

Literatur

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES): Täuschungsschutz. www.ages.at (Zugriff: 14.01.2022).

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): Kennzeichnung veganer und vegetarischer Lebensmittel. www.bmel.de (Zugriff: 14.01.2022).

Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (FIAA): Rechtsinformation Nr. 8/2020 zum Thema „Deutschland: Amtliche Kommentierung der deutschen Leitsätze für „vegane“ und „vegetarische“ Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Stand Februar 2020)“ (2020).

Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (FIAA): Rechtsinformation Nr. 13/2021 zum Thema „Vegetarische und vegane Lebensmittel: 1. Internationaler Standard betreffend „für Vegetarier oder Veganer geeignete Lebensmittel“ (ISO-Norm 23662:2021) veröffentlicht; 2. Deutsche „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ – aktuelle Entwicklungen“ (2021).

Rimbach G, Möhring J, Erbresdobler H: Lebensmittel-Warenkunde für Einsteiger. Springer Verlag, Heidelberg – Berlin (2010).

Rudolph E, Gruber M: V-Labelling. ernährung heute 4 (2015).

Vegane Gesellschaft Österreich: FAQ - Vegane Gütesiegel. www.vegan.at (Zugriff: 14.01.2022).

Vegan Society: The vegan trademark. www.vegansociety.com (Zugriff: 14.01.2022).

Vegetarian Society: The Vegetarian Society Approved trademarks. www.vegsoc.org (Zugriff: 14.01.2022).

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