31.08.2020 von Elisabeth Sperr, MSc

Was ist der Unterschied zwischen g. U., g. g. A. und g. t. S.?

Jeder hat sie auf einer Lebensmittelverpackung schon einmal gesehen – die Abkürzungen g. U., g. g. A. und g. t. S. Dabei handelt es sich um geschützte EU-Bezeichnungen. Welche Informationen verbergen sich hinter diesen Bezeichnungen? Und was unterscheidet sie voneinander?

Seit 1992 kann für Produkte, die aufgrund ihrer geografischen Herkunft bestimmte belegbare Eigenschaften und Qualitäten aufweisen, in der EU eine Bezeichnung beantragt werden. Es handelt sich um Erzeugnisse, die in einem genau abgegrenzten Gebiet und/oder nach einem bestimmten Herstellungsverfahren produziert werden. Dazu muss eine Spezifikation erstellt und ein nationales sowie europaweites Prüfverfahren durchlaufen werden. Der Ablauf dazu ist in der EU-Verordnung 1151/2012 geregelt. Produkte, die nicht in diesem Gebiet hergestellt wurden oder nicht den Spezifikationen der festgelegten Herstellungsverfahren entsprechen, dürfen die geschützte Bezeichnung nicht tragen. Derzeit sind 18 Bezeichnungen in Österreich durch diese Verordnung geschützt.

Mit den Zusätzen „g. U.“ und „g. g. A.“ werden Produkte bezeichnet, die aus einem bestimmten geografischen Gebiet stammen. Der Unterschied zwischen den beiden besteht darin, wie viele Rohstoffe aus dem spezifizierten Gebiet stammen müssen und welcher Anteil des Produktionsverfahrens dort stattzufinden hat. Mit der Bezeichnung „g. t. S.“ wird hingegen hauptsächlich das Herstellungsverfahren beurteilt. Neben den EU-Regelungen gibt es noch eine Vielzahl weiterer Kennzeichnungen und Logos, die ein breites Spektrum an Herkunfts-Initiativen abdecken.

Wissenswert

Die geschützten Bezeichnungen gibt es in den jeweiligen Landessprachen. So werden die Produkte in Italien beispielsweise statt g. U. mit DOP (Denominazione d’Origine Protetta), statt g. g. A. mit IGP (Indicazione Geografica Protetta) und statt g. t. S. mit STG (Specialità Tradizionale Garantita) gekennzeichnet.

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)

Produkte mit der Bezeichnung geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) weisen die engste Verbindung mit dem geografischen Ort auf, an dem sie hergestellt werden. Dabei muss jeder Verarbeitungsschritt von der landwirtschaftlichen Erzeugung und Verarbeitung in der angegebenen Region erfolgen.

Quelle: Europäische Kommission.

Beispiel: Olivenöl „Kalamata“ (g. U.) wird vollständig in der Region von Kalamata in Griechenland und ausschließlich unter Verwendung von Oliven aus diesem Gebiet hergestellt.

Weitere Produkte: Parmigiano Reggiano (g. U.), Vorarlberger Bergkäse (g. U.), Vorarlberger Alpkäse (g. U.), Tiroler Bergkäse (g. U.), Tiroler Alpkäse (g. U.), Tiroler Graukäse (g. U.), Gailtaler Almkäse (g. U.), Steirische Käferbohne (g. U.), Wachauer Marille (g. U.), Waldviertler Graumohn (g. U.), Pöllauer Hirschbirne (g. U.)

Geschützte geografische Angabe (g. g. A)

Die geschützte geografische Angabe (g. g. A.) unterstreicht den Zusammenhang zwischen einem bestimmten geografischen Gebiet und dem Namen eines Erzeugnisses, wenn dessen Qualität, oder Ansehen im Wesentlichen auf den geografischen Ursprung zurückzuführen ist. Für die meisten dieser Erzeugnisse muss mindestens einer der Verarbeitungsschritte, das bedeutet Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung, in besagter Region erfolgen.

Quelle: Europäische Kommission.

Beispiel: Mortadella Bologna (g. g. A.) wird in Bologna nach traditionellem Verfahren hergestellt, aber das Fleisch muss nicht ausschließlich von Tieren stammen, die dort geboren und aufgezogen wurden.

Weitere Produkte: Aceto Balsamico tradizionale di Modena (g. g. A.), Tiroler Speck (g. g. A.), Gailtaler Speck (g. g. A.), Steirisches Kürbiskernöl (g. g. A.), Steirischer Kren (g. g. A.), Marchfeldspargel (g. g. A.)

Wissenswert

Die Verordnung 1151/2012 gilt nicht für Weine und Spirituosen. Spirituosen sind in der Verordnung 110/2008 geregelt, Weine und Schaumweine nach der Weinbezeichnungsverordung (WeinBVO).

Garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.)

Bei der garantiert traditionellen Spezialität (g. t. S.) stehen Aspekte, wie die Art und Weise der Herstellung des Erzeugnisses, oder seine Zusammensetzung im Vordergrund, ohne dass diese an ein bestimmtes geografisches Gebiet gebunden sind. Eine Kennzeichnung ist für alle Produkte obligatorisch.

Quelle: Europäische Kommission.

Beispiel: Gueuze (g. t. S.) ist ein traditionelles, belgisches Bier. Es wird hauptsächlich in Brüssel und Umgebung hergestellt. Als garantiert traditionelle Spezialität ist seine Herstellungsmethode geschützt, es könnte jedoch auch anderswo hergestellt werden.

Weitere Produkte: Serrano-Schinken (g. t. S.), Mozzarella (g. t. S.), Heumilch (g. t. S.), Ziegen-Heumilch (g. t. S.), Schaf-Heumilch (g. t. S.)

Wissenswert

Wer sein Wissen über Lebensmittelkennzeichnung testen möchte, kann das bei unserem Multiple Choice Quiz Kenn(!)zeichnung tun.

Literatur

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus: Geschützte Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben. www.bmlrt.gv.at (Zugriff: 06.08.2020).
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Herkunfts- und Spezialitätenschutz. www.verbrauchergesundheit.gv.at (Zugriff: 06.08.2020).
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Weinbezeichnungsverordung, Fassung vom 28.08.2020. www.ris.bka.gv.at (Zugriff: 31.08.2020).
Europäische Kommission: Database of Origin and Registration (DOOR). www.ec.europa.eu (Zugriff: 11.08.2020).
Europäische Kommission: Ziele der EU-Qualitätsregelung. Internet: www.ec.europa.eu (Zugriff: 06.08.2020).
Serviceverein für geschützte Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel. Geschützte Produkte aus Österreich. www.svgh.at (Zugriff: 06.08.2020).

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