Q&A zum Mindesthaltbarkeitsdatum
Laut Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation & Technologie wirft jeder Mensch in Österreich etwa 26 kg Lebensmittel im Jahr weg. Häufige Gründe sind schlechte Planung von Einkäufen und Mahlzeiten sowie eine ungeeignete Lagerung und dadurch vorzeitiger Verderb. Bei verpackten Lebensmitteln orientieren sich viele Konsumenten häufig am Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), das umgangssprachlich auch als „Ablaufdatum“ bekannt ist. Doch bei ordnungsgemäßer Lagerung bleiben verpackte Lebensmittel noch weiter verzehrbar.
Was besagt das MHD?
Die Mindesthaltbarkeitsangabe wird vom Hersteller unter strengen Qualitätskontrollen festgelegt. Das MHD beschreibt den Zeitpunkt, bis zu dem ein ungeöffnetes Lebensmittel bei angemessener Lagerung seine produkttypischen Eigenschaften behält. Genauer gesagt: wie lange Geschmack, Geruch, Konsistenz, Farbe und Nährwerte im Vergleich zu dem Tag, an dem es abgepackt wurde, unverändert bleiben. Der Hersteller garantiert somit bis zu diesem Datum für die Qualität und Genießbarkeit seines Produktes.
Wie wird das MHD angegeben?
Auf verpackten Lebensmitteln muss das MHD mit den Worten „mindestens haltbar bis…“ auf der Verpackung gekennzeichnet sein. Danach folgen der Tag, das Monat und das Jahr. Je nach Haltbarkeitsdauer können Angaben zum Datum jedoch entfallen.
Was unterscheidet MHD und Verbrauchsdatum?
Bestimmte Lebensmittel sind leicht anfällig für den Verderb durch Keime. Diese können sich innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden rasch vermehren und gesundheitsschädlich sein. Schnell verderbliche Waren wie Geflügel, Fisch, Fleisch, Faschiertes oder Rohmilch tragen demnach ein Verbrauchsdatum (VD) anstatt eines Mindesthaltbarkeitsdatums. Der Hinweis „zu verbrauchen bis +Datum" gibt an, bis zu welchem Tag sie bei richtiger Lagerung zum Verzehr geeignet sind. Wurde das VD überschritten, eignen sich die Produkte nicht mehr zum Verzehr.
Tabelle: Angaben zum Haltbarkeitsdatum
Haltbarkeit | Lebensmittel | |
---|---|---|
Mindesthaltbarkeitsdatum | ||
„mindestens haltbar bis…Tag/Monat“ | bis 3 Monate | Milchprodukte, Brot |
„mindestens haltbar bis…Ende Monat/Jahr“ | > 3 Monate | Mehl, Reis, Öle, Säfte, Nudeln, Backpulver |
„mindestens haltbar bis…Ende Jahr“ | > 18 Monate | Konservendosen, Marmeladen, Gewürze |
Verbrauchsdatum | ||
„zu verbrauchen bis…+Datum“ | Haltbarkeit ist bis zu diesem Datum gegeben | Leicht Verderbliches wie Faschiertes, Fisch, Geflügel, Feinkostsalate |
Welche Zusatzangaben sind zu beachten?
Müssen Lebensmittel unter bestimmten Bedingungen gelagert werden, wie gekühlt, wird darauf auf der Verpackung hingewiesen. Als Teil des MHD, kann die jeweilige Zusatzinformation folgendermaßen lauten: „bei +5 °C mindestens haltbar bis…“ oder „Kühl und trocken lagern. Mindestens haltbar bis…“.
Zusatzangaben:
- „bei +5°C mindestens haltbar bis ...“
- „Kühl und trocken lagern. Mindestens haltbar bis…“
- „Nach dem Öffnen innerhalb von zwei Tagen verzehren“
- „Geöffnet gekühlt drei Tage haltbar“
- „Trocken und vor Licht geschützt aufbewahren“
Kann man Lebensmittel mit überschrittenem MHD noch essen?
Produkte mit einem MHD sind noch einige Tage bis Wochen danach genießbar. Ist das „Garantiedatum“ des Herstellers überschritten, liegt es jedoch am Verbraucher selbst zu prüfen, ob das Lebensmittel noch „gut“ ist. Riecht beispielweise das mehrere Tage überfällige Joghurt nach dem Öffnen noch gut und sieht optisch unverändert aus, so muss es nicht entsorgt werden. Weisen Lebensmittel allerdings einen untypischen Geruch, veränderte Farbe und Konsistenz oder gar Schimmel auf, sind sie nicht mehr zu verzehren.
Wissenswert
Der Artikel „Restl-los einkaufen gegen Lebensmittelverschwendung“ informiert, wie durch bewusstes Einkaufen, richtige Lagerung und Resteverwertung der Lebensmittelverderb reduziert werden kann.
Wo auf der Verpackung steht das MHD?
Das MHD muss gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung 1169/2011 deutlich und gut lesbar auf der Verpackung ersichtlich sein. Wird die Angabe aus technischen Gründen nicht in einem Sichtfeld aufgedruckt, so informiert ein Verweis auf die entsprechende Stelle: z. B „Mindestens haltbar bis: siehe Deckel“.
Welche Lebensmittel benötigen kein MHD?
Einige Lebensmittel sind von der Kennzeichnungspflicht befreit und müssen kein MHD aufweisen. Das betrifft Produkte wie u. a. frisches Obst, Gemüse und Backwaren sowie besonders lange haltbare Erzeugnisse, beispielsweise Essig, Speisesalz, Zucker in fester Form, Kaugummi oder portioniertes Speiseeis. Bei Getränken mit mindestens 10 Volumenprozent Alkohol ist die Angabe ebenso nicht erforderlich.
Wissenswert
Testen Sie ihr Wissen rund zum Thema Lagerung und Verschwendung in den Multiple-Choice Quiz „Gut gelagert vs. Food Waste“ und „Kenn(!)zeichnung“.
Dürfen abgelaufene Produkte noch verkauft werden?
Waren, deren MHD abgelaufen ist, dürfen noch verkauft werden. Das gilt allerdings nur, sofern auf die abgelaufene Frist deutlich hingewiesen wird. Um sicherzustellen, dass diese Lebensmittel noch genießbar sind, müssen sie stichprobenartig durch den Verkäufer geprüft werden. Es ist ihm jedoch nicht erlaubt, das MHD zu verlängern. Dies gilt selbstverständlich auch für das VD. Produkte mit einem überschrittenen VD dürfen nicht mehr verkauft werden.
Fazit
Das MHD ist kein Wegwerfdatum. Richtig gelagert sind Lebensmittel mit einem überschrittenen MHD noch verzehrbar. Hier lohnt sich das Prüfen mit allen Sinnen. Leicht Verderbliches ist mit dem Verbrauchsdatum gekennzeichnet und eignet sich danach nicht mehr zum Verzehr. Wer den Unterschied zwischen den Haltbarkeitsdaten kennt und richtig mit Lebensmittel umgeht, kann unnötige Lebensmittelverschwendung vermeiden.
Literatur
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK): Strategien zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen. Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) (Hrsg.), Wien (2021).
Lebensmittelverband Deutschland: Zehn Fragen und Antworten zum Mindesthaltbarkeitsdatum. www.lebensmittelverband.de (Zugriff: 18.01.2024).
Österreich isst informiert: Das Mindesthaltbarkeitsdatum im Check. www.oesterreich-isst-informiert.at (Zugriff: 18.01.2024).