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V-Label: Kennzeichnung veganer Produkte

Ob Pflanzendrink oder Fleischalternative – aus dem einstigen Nischenmarkt der rein pflanzlichen Produkte ist in den vergangenen Jahren ein nicht zu unterschätzender Absatzmarkt geworden. Doch wie sieht es mit der Kennzeichnung aus? Und darf ein Veggie-Burger überhaupt so heißen? Ein Blick auf die aktuelle rechtliche Lage.

Menschen, die sich rein pflanzlich ernähren wollen, haben es beim Einkauf nicht immer leicht. Eine Orientierung im Supermarkt bietet die Zutatenliste auf den Etiketten der Produkte. Allerdings muss ein grundsätzlich pflanzliches Lebensmittel wie Wein oder Apfelsaft nicht zwangsläufig vegan sein. Das klingt zunächst unlogisch, doch hier kommt der Herstellungsprozess ins Spiel. Verarbeitungshilfsstoffe können aus tierischen Produkten stammen. Sie werden bei der Produktion verwendet, bleiben im Endprodukt jedoch nicht zurück und sind daher auch nicht verpflichtend in der Zutatenliste zu nennen [Berghofer et al., 2010]. Bei der Klärung von Wein können beispielsweise die enthaltenen Trübstoffe mit Hühnereiweiß, Gelatine oder Fischblasen entfernt werden. Bei der veganen Version kommt dagegen Bentonit, ein Tonmineralien-Gemisch, zum Einsatz. Ähnliches gilt für geklärten Apfelsaft. Die naturtrübe Variante ist hingegen immer vegan. Zudem sind Zusatzstoffe zwar in der Zutatenliste angeführt, allerdings müssen die tierischen E-Nummern auch erkannt werden.

Keine rechtlich bindenden Vorgaben zur Kennzeichnung veganer Lebensmittel

Auf Produkten werden häufig Veggie-Siegel oder Auslobungen angebracht, die Auskunft darüber geben sollen, ob ein Produkt vegan oder vegetarisch ist. Grundsätzlich gibt es jedoch weder auf EU-Ebene noch in Österreich oder Deutschland eine rechtlich bindende Definition dieser beiden Begriffe. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) veröffentlichte 2018 daher „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“. In diesen werden vorrangig Verarbeitungsprozesse beschrieben, allerdings keine bestimmten Zusammensetzungen von Lebensmitteln [BMLEH, 2024]. Weiters veröffentlichte die Internationale Organisation für Normung (ISO) im März 2021 Definitionen und technische Kriterien für entsprechende Lebensmittel und Zutaten sowie für deren Kennzeichnung [ISO-Norm 23662:2021]. In Österreich bietet das Österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) mit der darin enthaltenen Leitlinie über die täuschungsfreie Aufmachung von pflanzlichen, veganen und vegetarischen Lebensmitteln Orientierung [ÖLMB, 2026]. All diese Dokumente sind rechtlich nicht bindend.

Wissenswert

Das Deutsche und das Österreichische Lebensmittelbuch haben den Charakter objektivierter Sachverständigengutachten und unterliegen der richterlichen Nachprüfung.

Täuschungsverbot auch bei veganen Produkten

Auch wenn es aktuell keine verbindliche Rechtslage für vegane Produkte gibt, gilt, was für alle Lebensmittel gilt: Die Kennzeichnung auf Verpackungen darf laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) nicht irreführend sein oder täuschen.

Das Verbot der Irreführung und Täuschung umfasst dabei Informationen über:

  • Art,
  • Identität,
  • Zusammensetzung,
  • Menge,
  • Haltbarkeit,
  • Ursprungsland oder Herkunftsort sowie
  • Herstellung oder Erzeugung.

Auch bestimmte Angaben zu Wirkung oder Eigenschaften eines Lebensmittels sind darin enthalten [VO (EU) Nr. 1169/2011; BGBl. I Nr. 13/2006].

Darüber hinaus steht im Österreichischen Lebensmittelbuch, dass die Begriffe „vegan“, „rein pflanzlich“ oder „100 % pflanzlich“ im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten dasselbe bedeuten. Trägt ein Lebensmittel eine solche Auslobung, muss es daher ohne tierische Zutaten, Zusatzstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe hergestellt sein. Fremdsprachige Angaben wie „plant-based“ dürfen angegeben werden, gelten aber nur als Ergänzung zu einer verständlichen deutschsprachigen Kennzeichnung [ÖLMB, 2026]. Auch wenn das Österreichische Lebensmittelbuch rechtlich nicht bindend ist, legt es dennoch fest, wie Behörden das Täuschungsverbot aus dem Lebensmittelrecht auslegen. Konkret bedeutet das: Wer entgegen des Codex kennzeichnet, und beispielsweise einen mit Gelatine geklärten Wein als vegan betitelt, riskiert eine Beanstandung wegen Irreführung.

Dürfen Veggie-Produkte Burger, Schnitzel oder Würstel genannt werden?

Im Juli 2025 haben sich 12 EU-Mitgliedstaaten an die EU-Kommission gewandt, wonach im Rahmen der Änderung der Vorschriften zur Gemeinsamen Marktordnung (GMO) der Bezeichnungsschutz auf tierische Erzeugnisse ausgedehnt werden soll. Das EU-Parlament und der Rat der EU haben Anfang März 2026 eine Einigung erarbeitet, dass rund 30 Bezeichnungen, die sich auf Tier- und Fleischarten und einzelne Teilstücke beziehen (z. B: Geflügel, Rindfleisch, Rippchen, Schulter, Kotelett, Speck) künftig nicht mehr für pflanzliche Produkte verwendet werden dürfen. Gleichzeitig sind format- oder zubereitungsbezogene Begriffe wie Burger, Würstel, Nuggets oder Schnitzel weiterhin zulässig, sofern das Produkt als pflanzlich gekennzeichnet ist. Final abgeschlossen ist das Verfahren noch nicht: Im Mai bzw. Juni 2026 folgen die formalen Abstimmungen von EU-Parlament und Rat der EU zu dem Vorschlag [Rat der EU, 2026].

Gut zu wissen: Für Milch und Milcherzeugnisse sieht das EU-Marktordnungsrecht einen Bezeichnungsschutz vor, so dass diese Bezeichnungen für vegane und vegetarische Lebensmittel – abgesehen von wenigen Ausnahmen wie Kokosmilch – nicht verwendet werden dürfen [BMLEH, 2025].

Welche Labels kennzeichnen vegane Produkte?

Siegel können ebenfalls zur Orientierung herangezogen werden, auch wenn sie derzeit nur auf freiwilligen Kennzeichnungssystemen basieren.

Einige Beispiele:

  • V-Label: Dieses Gütesiegel ist eine von der EVU (European Vegetarian Union) eingetragene Marke und soll den Konsumentinnen und Konsumenten Sicherheit geben, ob es sich um ein vegetarisches oder veganes Produkt handelt. Seit 1996 wird das V-Label, ausgehend von der Schweiz, lizenziert und von der jeweils ortsansässigen Veggie-Organisation vertreten. In Österreich ist das die Vegane Gesellschaft Österreich [VGÖ, 2025].
  • Vegan trademark (Veganblume): Die Veganblume darf nur von der englischen Vegan Society vergeben werden. Laut eigenen Angaben wurden bereits 58.000 Produkte weltweit zertifiziert. Darunter neben Lebensmittel und Getränken etwa auch Kosmetika und Kleidung [The Vegan Society, 2025].
  • Vegetarian Society Approved: Produkte, die dieses Vegetarisch- oder Vegan-Siegel tragen, werden von der englischen Vegetarian Society kontrolliert. Das vegetarische Siegel wird bereits seit 1969 vergeben, das vegane seit 2017 [VegSoc, 2025].

Fazit

Eine verbindliche rechtliche Grundlage für die Kennzeichnung veganer Produkte gibt es nicht. Konsumentinnen und Konsumenten können sich an das Zutatenverzeichnis sowie freiwillige Gütesiegel halten, in der Gastronomie unterstützen die Kennzeichnung tierischer Allergene sowie freiwillige Angaben in der Speisekarte. Darüber hinaus müssen Bezeichnung und Aufmachung von veganen Produkten in der EU durch das grundlegende Verbot von Irreführung und Täuschung so gestaltet sein, dass sie keine falschen Erwartungen an Herkunft, Zusammensetzung oder Beschaffenheit wecken.

Literaturverzeichnis

Berghofer E, Schönlechner R, Schmidt J: Entwicklung im Bereich von Zusatzstoffen, Aromen und Enzymen. Teil 2 aus „Neue Verfahren und Techniken bei der Lebensmittelherstellung und Lebensmittelversorgung. Bundesministerium für Gesundheit, Sektion II, Wien (2010). 

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH): Kennzeichnung veganer und vegetarischer Lebensmittel. (Stand: 15.12.2025) https://www.bmleh.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/freiwillige-angaben-und-label/vegane-vegetarische-lebensmittel.html (Zugriff: 30.04.2026). 

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH): Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs. (Stand: 23.10.2024) https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/LeitsaetzevegetrarischeveganeLebensmittel.html (Zugriff: 30.04.2026). 

Europäische Union: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV) (2011). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02011R1169-20250401 (Zugriff: 30.04.2026). 

Internationale Organisation für Normung (ISO): ISO 23662:2021 (2021). https://www.iso.org/standard/76574.html (Zugriff: 30.04.2026).  

Österr. Lebensmittelbuch (ÖLMB): Anhang 11 Leitlinie über die täuschungsfreie Aufmachung von pflanzlichen, veganen und vegetarischen Lebensmitteln mit Bezug in der Kennzeichnung zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs. https://www.lebensmittelbuch.at/lebensmittelbuch/a-5-kennzeichnung-aufmachung/anhang-11-leitlinie-ueber-die-taeuschungsfreie-aufmachung-von-pflanzlichen-veganen-und-vegetarischen-lebensmitteln-mit-bezug-in-der-kennzeichnung-zu-lebensmitteln-tierischen-ursprungs (Zugriff: 30.04.2026). 

Rat der EU: Regulation amending the common market organisation (CMO) Regulation as regards the strengthening of the position of farmers in the food supply chain - Confirmation of the final compromise text with a view to agreement. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7358-2026-INIT/en/pdf (Zugriff: 30.04.2026). 

Republik Österreich: Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), BGBl. I Nr. 13/2006 

The Vegan Society: Trusted vegan labelling by the Vegan Trademark. https://www.vegansociety.com/the-vegan-trademark (Zugriff: 30.04.2026). 

Vegane Gesellschaft Österreich (VGÖ): V-Label. https://www.vegan.at/v-label (Zugriff: 30.04.2026). 

Vegetarian Society (VegSoc): Trademark Services. https://vegsoc.org/trademarks/ (Zugriff: 30.04.2026).