Wasserarten im Überblick: Unterschiede zwischen Trinkwasser, Mineralwasser, Quellwasser & Heilwasser
Trinkwasser, Mineralwasser, Quellwasser oder Tafelwasser – in Österreich gelten für jedes Wasser klare gesetzliche Vorgaben und oft sind die Unterschiede dabei größer als gedacht. Wir erklären kompakt, was hinter den verschiedenen Bezeichnungen steckt.
Wasserarten
Im Österreichischen Lebensmittelbuch wird Trinkwasser als Wasser definiert, dass für den menschlichen Konsum sicher ist. Für Stoffe wie Blei, Bakterien oder Pestizide sind Grenzwerte in der Österreichischen Trinkwasserverordnung definiert, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Trinkwasserqualität zu gewährleisten.
[ÖLMB, 2025; RIS, 2026]
Natürliches Mineralwasser stammt ursprünglich aus einer unterirdischen, geschützten Quelle. Es muss mikrobiologisch und chemisch einwandfrei sein und entweder direkt am Quellort oder in unmittelbarer Nähe in Flaschen abgefüllt werden. Bevor es verkauft werden darf, muss natürliches Mineralwasser vom Bundesministerium für Gesundheit (BMASGPK) anerkannt werden. Ihm darf nichts zugesetzt werden – weder anderes Wasser, noch Kohlensäure oder andere Stoffe.
[BMASGPK, 2020]
Flavoured Mineralwasser oder auch aromatisiertes Wasser wird mit natürlichen Aromastoffen, Mineralstoffen oder Vitaminen versetzt. In der Herstellung wird meist natürliches Mineralwasser verwendet. Da dies aber keine weiteren Zusätze enthalten darf, zählen Flavoured Mineralwässer rechtlich zu den Erfrischungsgetränken.
[ÖLMB, 2025]
Im Unterschied zu Mineralwasser braucht Quellwasser keine amtliche Anerkennung, stammt jedoch ebenfalls aus einer unterirdischen Quelle. Es muss hygienisch einwandfrei sein und in der chemischen Zusammensetzung jener von Trinkwasser gleichen, dafür gelten dieselben Kriterien wie für Mineralwasser. Ebenso muss es gleich am oder nahe zum Quellort abgefüllt werden.
[BMASGPK, 2020]
Bei Tafelwasser handelt sich in der Regel um Trink- oder Mineralwasser. Es muss den Richtlinien für Trinkwasser entsprechen und mindestens eine der folgenden Zutaten enthalten: Sole, Salze, Salzlösungen oder Kohlensäure. Im Unterschied zu Mineralwasser kann es überall hergestellt und abgefüllt werden. Sind mehr als 4 g Kohlensäure pro Liter enthalten, kann es auch als Sodawasser bezeichnet werden.
[BMASGPK, 2020]
Beim Grander-Wasser handelt es sich um vermeintlich „belebtes“ Wasser. Der Erfinder Johann Grander behauptete, dass Wasser ein Immunsystem besitzt, das beim Transport durch die Leitungen zerstört wird und entwickelte ein Gerät, mit dem das Wasser wieder „aktiviert“ werden kann. Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge gibt es keinen Unterschied zwischen normalem und „aktiviertem“ Wasser bzw. keinen Nachweis für eine vermeintlich positive Wirkung des Grander-Wassers. Ebenso wenige Belege gibt es für einen etwaigen gesundheitlichen Nutzen von mit Sauerstoff angereichertem Wasser.
[Heckel, 2003]
Natürliches Mineralwasser, das nachweislich therapeutischen Nutzen etwa bei Darmbeschwerden oder Reizmagen besitzt, darf als Heilwasser bezeichnet werden. Offiziell muss es durch das BMASGPK als gesundheitsfördernd anerkannt werden. Liegt der natürliche Gehalt an Kohlensäure über 250 mg/L, bezeichnet man das Heilwasser als Säuerling. Aufgrund seines hohen Gehalts an Mineralstoffen wird ihm eine lindernde Wirkung bei Sodbrennen zugeschrieben. Fundierte Belege für diese Effekte gibt es jedoch nicht.
[Elster et. al., 2021; D’Souza et al., 2024]
Fazit
Wasser ist nicht gleich Wasser: Hinter Begriffen wie Trinkwasser, Mineralwasser, Quellwasser oder Heilwasser stehen in Österreich klar definierte gesetzliche Vorgaben zu Herkunft, Qualität und Zusammensetzung. Während Trink- und Mineralwasser strengen Kontrollen unterliegen, unterscheiden sich andere Wasserarten vor allem durch Verarbeitung, Zusatzstoffe oder Vermarktung.
D’Souza A et al.: How Effective Is Drinking Natural Mineral Water against Heartburn from Functional Dyspepsia, Gastroesophageal Reflux Disease, or Other Causes? A Systematic Review of Clinical Intervention Studies. Complement Med Res, 31 (3): 253-265 (2024). https://karger.com/cmr/article/31/3/253/896715 (Zugriff: 27.05.2026).